Aschermittwoch und Karfreitag sind für Katholiken obligatorische Fasten- und Abstinenztage. Darüber hinaus sind Freitage in der Fastenzeit obligatorische Abstinenztage.
Für Mitglieder der lateinisch-katholischen Kirche gelten die Fastenvorschriften ab dem 18. Lebensjahr bis zum 59. Lebensjahr. Beim Fasten ist es einer Person gestattet, eine vollständige Mahlzeit sowie zwei kleinere Mahlzeiten zu sich zu nehmen, die zusammen keine vollständige Mahlzeit ergeben. Die Normen zum Verzicht auf Fleisch sind für Mitglieder der lateinisch-katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr verbindlich.
Mitglieder der katholischen Ostkirchen haben das jeweils eigene Partikularrecht zu beachtenunabhängigKirche.
Eine Reflexion über das Fasten in der Fastenzeit
Wenn möglich, wird das Fasten am Karfreitag bis zur Osternacht (in der Nacht des Karsamstags) als „Osterfasten“ fortgesetzt, um das Leiden und Sterben des Herrn Jesus zu ehren und uns darauf vorzubereiten, ihn umfassender zu teilen und bereitwilliger zu feiern Auferstehung.
Weitere Informationen zu Fasten und Abstinenz finden Sie weiter unten.
Mehr Informationen
Informationen zu Mitgliedern der lateinisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten finden Sie in den USCCBsPastorale Stellungnahme zu Buße und Abstinenzund dasErgänzungsnorm zum Kanon 1253.
Kodex des kanonischen Rechts (ca. 1249–1253)
Fragen und Antworten zur Fastenzeit
CRS Reisschüsselist eine Möglichkeit für Katholiken, ihr Fasten in der Fastenzeit zu verbessern, indem sie auf Mahlzeiten verzichten und die Kosten für diese Mahlzeiten spendenKatholische Hilfsdiensteum denen zu helfen, die nicht genug zu essen haben.